Energiepauschale
Update 11. November 2022
Das Ministerium für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen teilt folgendes mit:
Die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird nicht geteilt, da es sich bei der Energiepreispauschale um eine Sozialleistung eigener Art und nicht um eine Rentenleistung handelt. Die Zuständigkeit der Auszahlung sieht das Ministerium beim Bund.
Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Bundesländern die Bundesregierung nunmehr im Rahmen der Bundesratssitzung vom 28.10.2022, dazu aufgefordert, sich des Problems einer Auszahlung der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke anzunehmen und diese in kommenden Entlastungspaketen ebenfalls zu berücksichtigen.
Unter folgendem Link finden Sie den Beschluss Bundesrat vom 28.10.2022 (Drucksache 523/22): www.bundesrat.de
5. Oktober 2022
Laut Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom
5. Oktober 2022 erhalten Rentner berufsständischer Versorgungswerke keine Energiepauschale in Höhe von 300 EUR im Rahmen des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“. Als Begründung wird angeführt, dass nicht der Bund, sondern die jeweilige Landesregierung darüber zu entscheiden hat.
Unter BMAS - Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende erhalten Sie weitere Auskünfte.
Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, wenn uns weitere Informationen vorliegen!