Ab 01.01.2023 Befreiungen von DRV-Bund ausschließlich digital!
Zum 01.01.2023 ändert sich das Befreiungsverfahren von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend. Durch die Änderung des § 6 SGB VI muss die Befreiung ab Jahresbeginn 2023 ausschließlich elektronisch erfolgen.
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Schriftliche Befreiungsanträge sind dann nicht mehr möglich und dürfen weder vom VAWL noch von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) angenommen werden.
Im Hinblick auf diese Verfahrensänderung unterstützen wir Sie weitestgehend, indem wir die elektronische Befreiung über unser Mitgliederportal portal.vawl.de abwickeln. Dadurch können wir Ihnen individuell vorausgefüllte Befreiungsanträge zur Verfügung stellen.
Benötigen Sie Unterstützung? Gerne stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:
- Frau Suermann Tel.: 0251-5200553 (Mitglieder A – K)
- Frau Gremplinski Tel.: 0251-5200513 (Mitglieder L -Z)
- Frau Malta Tel.: 0251-5200526 (Mitgliederneuaufnahme)
- Herr Lütke Dartmann Tel.: 0251-5200525 (Mitgliederneuaufnahme)
- Frau Lohe Tel.: 0251-5200528 (Befreiungsverfahren Bestandsmitglieder)