Basis-Information: Was ist und was kann ein Heilberufsausweis (HBA)?

Der HBA ist ein personenbezogener Ausweis (in Ihrem Fall ein „Apothekerausweis“), der spezifisch für den jeweiligen Leistungserbringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u.a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Identifikation ausgestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/in ausweisen. Der HBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur in den verschiedenen Anwendungsfällen.

Der HBA deckt dabei folgende Bereiche und Funktionen ab:

Sichere Authentifizierung und Identifizierung

Mit dem Apothekerausweis identifizieren Sie sich als Apotheker in der digitalen Welt. Über den Ausweis wird der Zugang zu den besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten gewährt. Inhaber des Apothekerausweises authentifizieren sich elektronisch mit der Karte.

Elektronische Unterschrift 
Der Inhaber kann mit dem Apothekerausweis eine elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen, etwa um Protokolle oder elektronische Verordnungen zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt. 

Verschlüsselung von medizinischen Daten
Mit Hilfe des HBA werden medizinische Daten verschlüsselt versendet und können bei Empfang entschlüsselt werden. Der Heilberufsausweis ermöglicht so einen sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Vertretern der Heilberufe und Krankenhäusern oder Krankenkassen. Damit steigt das Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten.

Sicherer Zugriff auf eGK
Mit dem HBA kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) ist für ihre Mitglieder die herausgebende Stelle für den HBA. Der Antrag auf Ausstellung eines HBA ist an die AKWL zu richten.

 

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Abteilung IT und Neue Medien
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