HBA für Pharmazieingenieur*innen und Apothekerassistent*innen

Für die Bearbeitung und Abzeichnung von E-Rezepten mittels qualifizierter elektronischer Signatur wird ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) benötigt. Dieser konnte bisher nur von Approbierten beantragt und bestellt werden.

In Nordrhein-Westfalen – ebenso wie in anderen Bundesländern – sind Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen nicht Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Daher musste zunächst im Absprache mit dem Land NRW sowie der gematik GmbH als Träger der Gesamtverantwortung für die Einführung der Telematikinfrastruktur in Deutschland länderübergreifend ein Herausgabeprozess für HBA für die o.g. Berufsgruppen abgestimmt und eingerichtet werden.

Es wurde inzwischen festgelegt, dass die gematik GmbH bis zur Etablierung anderer Prozesse (Herausgabe über das elektronische Gesundheitsberuferegister) zumindest übergangsweise selbst die Herausgabe der HBA für Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen übernimmt.

ANTRAGSTELLUNG UND BESTELLUNG

Ab sofort ist eine Beantragung und Bestellung von HBA für Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen möglich.

Damit werden Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen nach Erhalt des HBA in die Lage versetzt, auch nach Einführung des E-Rezeptes vollumfänglich ihre Aufgaben – etwa im Rahmen der Vertretung des Apothekenleiters nach § 2 Abs. 7 ApBetrO – wahrnehmen zu können.

Zur Beantragung und Bestellung eines HBA für Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen hat die gematik ein umfassendes Hilfe-Dokument bereitgestellt, das Sie hier herunterladen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der gematik.

Ausgangspunkt des Antrags ist das Antragsportal der D-Trust/Bundesdruckerei, die durch die gematik mit der Abwicklung beauftragt wurde: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

Bitte beachten Sie die Hinweise im Hilfedokument und folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung dort.

KOSTENERSTATTUNG

Zur Kostenerstattung der HBA für Pharmazie-Ingenieur*innen und Apotheker-Assistent*innen gilt unverändert die Regelung vom 1. Juni 2021 zur Erstattung von Ausstattungskosten für die Telematikinfrastruktur. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Nacht- und Notdienstfonds des DAV.


Ansprechpartner

Stefan Lammers
Abteilungsleiter
IT und Neue Medien
T 0251 52005-83
F 0251 52005-93
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Carsten Fischer
Abteilung IT und Neue Medien
T 0251 52005-62
F 0251 52005-93
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