Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) zur SMC-B
Wir beantworten hier die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrags- und Produktionsprozess der SMC-B-Karte bestehen.
Wie und wo kann ich die erforderlichen SMC-B-Karte beantragen?
Beide Ausweiskarten – der Apothekerausweis (HBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) – werden durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben. Der Antrag ist ausschließlich für Apothekeninhaber/-innen möglich. Der Antrag erfolgt online über den persönlichen Mitgliederbereich bzw. über den Link in der nebenstehenden Info-Spalte (sofern Sie als Inhaber*in eingeoggt sind). Je Betriebsstätte wird eine Institutionenkarte (SMC-B) benötigt. Für jede Betriebsstätte ist ein separater Online-Antrag zu stellen.
Wie bestelle ich dann die jeweilige Karte?
Nachdem Sie seitens der AKWL einen formalen Bescheid über die Bezugsberechtigung der Karten erhalten haben, folgen Sie einfach den zugesandten Informationen. Sie lösen damit die Bestellung aus. Vor der endgültigen Produktion muss die AKWL in ihrer Rolle als Kartenherausgeberin die Karten jedoch noch formal freigeben. Dies erfolgt in der Regel am selben Werktag.
Was ist, was kann und wozu dient die Institutionenkarte (SMC-B) und was wird auf der Karte gespeichert?
Die SMC-B ist eine SIM-kartengroße Chipkarte, die in Kombination mit einem Konnektor und einem eHealth-Kartenterminal die Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur identifiziert und authentifiziert sowie die Kommunikation der zu übertragenden Daten verschlüsselt.
Die SMC-B ermöglicht zudem einfache elektronische Signaturen.
Neben einigen technischen Angaben sind in den elektronischen Zertifikaten auf der SMC-B folgende Daten gespeichert:
- Name der Apotheke,
- Anschrift/Adresse des Apothekenstandorts,
- Telematik-ID der Apotheke,
- Berufsgruppe und
- attributsbestätigende Stelle (Apothekerkammer).
NICHT auf der SMC-B gespeichert ist das Institutionskennzeichen (IK) der Apotheke bzw. mögliche zusätzliche IK ihrer "Organisationseinheiten" (Heimversorgung, Krankenhausversorgung, Versandhandel)
Die elektronischen Zertifikate, die auf der Karte hinterlegt sind, haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Was ist, was kann und wozu dient der Apothekerausweis (HBA) und was wird auf der Karte gespeichert?
Der HBA ist eine personenbezogene Chipkarte (in Ihrem Fall ein „Apothekerausweis“) im Scheckkartenformat, der spezifisch für den jeweiligen Leistungserbringer-Sektor bundesweit definiert wird. Hierfür ist der HBA u.a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Identifikation ausgestattet, die Sie letztlich zweifelsfrei als Apotheker/in ausweisen. Der HBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur in den verschiedenen Anwendungsfällen, etwa um Protokolle oder elektronische Verordnungen zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt. Diese Funktionalität ist auch außerhalb der TI einsetzbar.
Neben einigen technischen Angaben sind in den elektronischen Zertifikaten auf dem HBA folgende Daten gespeichert:
- Vorname, Name und Titel des Ausweisinhabers,
- Telematik-ID des Ausweisinhabers,
- Berufsgruppe des Ausweisinhabers und
- attributsbestätigende Stelle (Apothekerkammer).
"Verfällt" eine SMC-B?
Die elektronischen Zertifikate, die auf der Karte hinterlegt sind, haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf werden Karteninhaber*innen durch den qVDA (Kartenhersteller) über die Notwendigkeit zur Beantragung/Bestellung einer Folgekarte informiert.
Häufig gibt es Irritationen, beide Karten müssten „punktgenau“ mit den Hardware-Komponenten geliefert werden, um eine Aktivierung zu ermöglichen.
Was ist bei OHGs zu beachten?
Wird eine Apotheke in der Rechtsform der OHG betrieben, haben prinzipiell alle Gesellschafter die Berechtigung, eine SMC-B zu beziehen. Um eine Apotheke bei Vorhandensein der notwendigen technischen Ausstattung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden, ist jedoch – wie bei Einzel-, Haupt- und Filialapotheken pro Betriebsstätte nur eine SMC-B notwendig.
In welchem Umfang und wie werden die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erstattet?
Die Kosten für die SMC-B je Betriebsstätte und des HBA für den Apothekeninhaber werden refinanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.
Weitere Informationen zur Erstattung der TI-Kosten der Apotheken, der diesbezüglichen Antragstellung und der Zahlungsabwicklung sind auf den Internetseiten des Nacht- und Notdienstfonds unter www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht zu finden.
Wie erfolgt die Anbindung von Krankenhausapotheken?
Für den Anschluss des Krankenhauses an die Telematikinfrastruktur ist der Krankenhausträger verantwortlich. Bei den hierfür notwendigen Schritten und dem Bezug der SMC-B werden die Krankenhäuser durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Krankenhaus Trust-Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie unter
- www.dktig.de/trustcenter/trustcenter-smc-b sowie
- www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/ti-hinweise/