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Apotheker aus EU-Ländern und aus Drittstaaten, die in Deutschland als Apotheker arbeiten möchten, müssen vor Erteilung der deutschen Approbation u. a. die Fachsprachenprüfung bestehen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist seit Mitte 2016 für die Abnahme dieser Fachsprachenprüfung für ausländische Apotheker verantwortlich.
Für die Prüfungskandidaten ist es außerordentlich wichtig ist, im Vorfeld der Prüfung eine Hospitation in einer öffentlichen Apotheke zu durchlaufen. Denn der Apothekenalltag – insbesondere bei Apothekern aus Nicht-EU-Ländern – unterscheidet sich oft gravierend von dem in Deutschland. Die ausländischen Apotheker dürfen zwar während der Hospitation keine pharmazeutischen Tätigkeiten durchführen, aber sie können ihre berufsspezifischen Deutschkenntnisse vertiefen und lernen die Apothekenpraxis kennen. Und: Aus so manchem Hospitationsverhältnis hat sich später ein sehr gutes Arbeitsverhältnis ergeben.
Wenn Sie einem ausländischen Apotheker einen Hospitationsplatz anbieten möchten, tragen Sie bitte Ihre Apotheke in unseren Stellenmarkt ein.