Gebietsweiterbildung
Nach der Approbation können sich Apotheker und Apothekerinnen zu Fachapotheker/innen für unterschiedliche Tätigkeitsfelder in Apotheke, Industrie, Ausbildung und Behörden spezialisieren. Dies geschieht im Rahmen der aktiven Berufsausübung, unterstützt durch ein begleitendes Seminarprogramm. Einzelheiten werden in den Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesapothekerkammern geregelt.
In Westfalen-Lippe besteht derzeit die Möglichkeit, sich in neun Fachgebieten zu spezialisieren. Einen Info-Flyer zu den einzelnen Gebieten finden Sie weiter unten als download. Ebenso eine Anmeldung zur Weiterbildung.
Fachgebiet | Berufsfeld |
Allgemeinpharmazie | Öffentliche Apotheke |
Klinische Pharmazie | Krankenhaus-Apotheke, krankenhausversorgende öffentliche Apotheke |
Arzneimittelinformation | Pharmazeutische Industrie, Behörden u. a. geeignete Einrichtungen |
Pharmazeutische Analytik und Technologie | Pharmazeutische Industrie |
Toxikologie | z. B. Institute, Industrieabteilungen, Giftinformationszentren, Konformitätsbewertungsstellen und andere Einrichtungen |
Klinische Chemie | z. B. klinische Laboratorien |
Theoretische und Praktische Ausbildung | Schulen, Lehranstalten für pharmazeutisches Personal, Unterricht für medizinische und pflegerische Berufe |
Öffentliches Gesundheitswesen | Geeignete Behörden, z. B. Gesundheitsämter, Apothekerkammern |
Wichtige Regelungen der Gebietsweiterbildungen sind:
- Die Weiterbildung erfolgt in praktischer Berufstätigkeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte.
- Betreuung der/des Weiterzubildenden durch eine/n ermächtigte/n Fachapotheker/in.
- Mindestdauer von 36 Monaten bei Vollzeittätigkeit (bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend).
- Teilnahme an Weiterbildungsseminaren, derzeit 120 Stunden je Gebiet.
- Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ab.
- Der erfolgreiche Abschluss wird mit einer Urkunde dokumentiert. Diese berechtigt Sie zum Führen des entsprechenden Fachapothekertitels, z. B. Charlotte Musterfrau, Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie.
Wie darf ich mich nach absolvierter Prüfung nennen?
Wer eine reguläre Weiterbildung absolviert, erwirbt das Recht, eine entsprechende Bezeichnung zu führen. Diese Bezeichnungen weisen spezielle Qualifikationen aus. Es ist verbindlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form sie benutzt werden dürfen. Phantasiebezeichnungen, auf die wir leider immer wieder stoßen, verletzen nicht nur berufsrechtliche Bestimmungen, sondern entwerten auch die Weiterbildung. Wir haben Ihnen daher nochmals zusammengestellt, wie Sie die Weiterbildungsbezeichnungen korrekt führen können. Die Gebietsbezeichnungen dürfen auch nebeneinander geführt werden. Bereichsbezeichnungen können entweder zusammen mit einer Gebietsbezeichnung oder auch mit der Berufsbezeichnung geführt werden. Die korrekte Form - zum Beispiel auf dem Briefkopf - lautet:
Charlotte Musterfrau
Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie
Ernährungsberatung
Pflegeversorgung
Karl Mustermann
Apotheker
Prävention und Gesundheitsförderung
Ernährungsberatung
Onkologische Pharmazie
Bezeichnungen wie „Apotheker/in oder Fachapotheker/in für Ernährungsberatung“ sind nicht erlaubt!