Luxemburger Richter bestätigen deutsches Apothekenrecht

EuGH urteilt: Deutsche Apotheken nicht in die Hände von Kapitalgesellschaften

(Münster, 19. Mai 2009) Deutsche Apotheken dürfen auch weiterhin nur von zugelassenen Apothekern, nicht aber von Kapitalgesellschaften, geführt werden. Das so genannte deutsche „Fremdbesitzverbot“ sei mit dem Europarecht vereinbart, urteilte heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe begrüßt das Urteil als „wichtigen Etappensieg für den Verbraucherschutz“, so Präsident Hans-Günter Friese. Bereits Generalanwalt Yves Bot habe in seinem Schlussantrag im Dezember 2008 die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt, sagt Kammerpräsident Hans-Günter Friese: „Arzneimittel sind keine Bonbons, sondern ein erklärungsbedürftiges Gut mit Wirkungen und Nebenwirkungen. Die Gesundheit der Menschen darf daher nicht an die Renditeziele von Konzernen geknüpft werden. Die inhabergeführte, wohnortnahe Apotheke ist ein lebendiges Beispiel für ein Höchstmaß an persönlicher Verantwortung gegenüber den Patienten.“

Im Zentrum des mittlerweile zwei Jahre andauernden Rechtsstreits stand der niederländische Pharmavertrieb Doc Morris. Das Saarland hatte der inzwischen zum Pharmahändler Celesio gehörenden Kapitalgesellschaft im Juli 2006 den Betrieb einer Filialapotheke erlaubt. Die Apothekerkammer des Saarlandes und der Deutsche Apothekerverband hatten gegen die Zulassung geklagt, da nur Apotheker mit deutscher Approbation, aber keine Kapitalgesellschaften Apotheken betreiben dürfen. Daraufhin ließ das Verwaltungsgericht des Saarlandes beim EuGH klären, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die in der Europäischen Union garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt.


Downloads

Pressemitteilung "Luxemburger Richter bestätigen deutsches Apothekenrecht"

[pm_luxemburger-richter-bestaetigen-deutsches-apothekenrecht_19052009.pdf] | PDF | 109 KB

Ein "wichtiger Etappensieg für den Verbraucherschutz", so bewertet Hans-Günter Friese, Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe das Urteil des EuGH.

[friese_01.jpg] | JPG (1428x2076 px) | 2,4 MB