„Spahn muss jetzt das Versandhandelsverbot umsetzen“
(Düsseldorf/Münster, 20. September 2019) Nachdem sich der Bundesrat heute mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Versandhandelsverbot) zu verbieten, appellieren die Apothekerverbände und -kammern in NRW an den Bundesgesetzgeber mit Blick auf das weitere parlamentarische Abstimmungsverfahren für das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, diese Entscheidung nicht zu ignorieren. „Wenn sich ein herausragendes Verfassungsorgan und kompetentes Gremium wie der Bundesrat juristisch fundiert für ein Rx-Versandhandelsverbot ausspricht, muss das jetzt auch von der Regierung aufgegriffen werden. Der Bundesgesundheitsminister ist gut beraten, wenn er das Rx-Versandhandelsverbot aktiv in das Gesetzgebungsverfahrens ein-bringt, statt sich für eine nachweislich ungeeignete Lösung zu entscheiden“, betonen die Vorsitzenden der Apothekerverbände in Nordrhein und Westfalen-Lippe, Thomas Preis und Dr. Klaus Michels, sowie die Präsidenten der Apothekerkammern in Westfalen-Lippe und Nordrhein, Gabriele Regina Overwiening und Dr. Armin Hoffmann.
Die Apothekerverbände und -kammern in NRW weisen zudem darauf hin, dass es kein Selbstzweck ist, sondern Patienten vor Übervorteilung schützt sowie das bewährte Fundament des Arzneimittelversorgungssystems durch öffentliche Apotheken und die Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen zur Gewährleistung der Arzneimitteltherapiesicherheit stärkt.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot muss jetzt umgesetzt werden
Mit der aktuell von der Länderkammer vorgelegten, juristisch fundierten Analyse wurde der fachlich und sachlich begründete Nachweis erbracht, dass es zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Rx-Versandhandelsverbot keine gleichwertige Lösung gibt. Dieser Tatsache muss der Gesetzgeber nun Rechnung tragen und einsehen, dass das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandhandelsverbot die rechtssicherste Lösung ist und das auch so umsetzen. Die Bundesregierung würde damit endlich ihrer Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag vom 14.03.2018 zwischen CDU, CSU und SPD nachkommen - denn dort wurde vereinbart: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“
NRW-Gesundheitsminister Laumann: Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist sozialrechtlicher Eckpfeiler
Die Apothekerverbände und -kammern danken auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann für seine nachhaltige Unterstützung bei diesem grundsätzlichen Thema. Erst im Februar hatte Laumann dazu betont, dass er der Auffassung sei, dass jeder Patient und jede Patientin in Nordrhein-Westfalen sich darauf verlassen können müsse, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Apotheken gleich viel kosten. Die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, so der Minister weiter, sei ein grundlegender sozialrechtlicher Eckpfeiler für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 könne dies nur durch ein europarechtlich zulässiges Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erreicht werden.
In der heutigen Bundesratssitzung hat sich NRW enthalten. Offensichtlich konnte der Koalitionspartner FDP in der NRW-Landesregierung von der Auffassung im Landesgesundheitsministerium nicht überzeugt werden.
Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Mai mit einem Referentenentwurf das Gesetzgebungsverfahren für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ eingeleitet hatte, haben die Apothekerverbände und -kammern in NRW bereits gemeinsam an die Bundestagsabgeordneten in NRW appelliert, dass das Gesetzesvorhaben neben positiven Aspekten eben auch enorme Risiken für das bewährte Fundament des Arzneimittelversorgungssystems durch öffentliche Apotheken berge – letztere zum großen Nachteil der Patienten, sowohl der GKV- wie der PKV-Versicherten.