Medikamente sind keine geeigneten Urlaubsmitbringsel
(Münster, 14. August 2019) Vorsicht auf Reisen: Urlauber sollten im Ausland nicht wahllos Medikamente kaufen – denn dort ist das Risiko hoch, unwissentlich an ein gefälschtes Arzneimittel zu geraten. „Zudem gelten strenge Zollbestimmungen für die Einfuhr von Medikamenten“, so Apothekerin Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Die Gefahr, ein gefälschtes Medikament zu kaufen, ist besonders auf Märkten oder bei fliegenden Händlern groß. Das gilt vor allem in Entwicklungsländern. „Auch wenn ein Medikament im Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann lebensgefährlich sein“, warnt Overwiening. Denn Fälschungen können zu wenig oder keinen Wirkstoff enthalten, im schlimmsten Fall sogar schädliche oder lebensgefährliche Inhaltsstoffe.
Laien könnten Fälschung und Original praktisch nicht unterscheiden – gut gemachte Plagiate sind mit bloßem Auge kaum erkennbar. Anzeichen einer Fälschung sind ein fehlender Beipackzettel oder wenn Tabletten lose verkauft werden. „Stutzig sollten Reisende auch werden, wenn ihnen verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept angeboten werden“, so Apothekerin Overwiening.
Overwiening rät dazu, die eigene Reiseapotheke rechtzeitig vor Urlaubsbeginn zusammenzustellen. „Die Apotheken vor Ort helfen gerne wenn es darum geht, die Reiseapotheke auf das Reiseziel abzustimmen – denn für einen Familienurlaub am Mittelmeer gehören andere Medikamente ins Gepäck als für eine Rucksackreise durch Asien.“ Wer dauerhaft Medikamente braucht, nimmt am besten ausreichend große Mengen mit in den Urlaub und plant dabei noch einen Puffer ein. Und falls am Reiseziel doch unerwartet weitere Medikamente benötigt werden, sollten diese in einer öffentlichen Apotheke gekauft oder im Zweifel ein Arzt aufgesucht werden.
Abgesehen von den gesundheitlichen Aspekten sind Arzneimittel auch aus rechtlichen Gründen kein geeignetes Urlaubsmitbringsel. Medikamente dürfen nach Deutschland nur in Mengen eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf entsprechen. Als Faustregel gilt dabei der Bedarf für maximal drei Monate pro Medikament. Urlauber dürfen aus dem Ausland keine Medikamente für andere Personen oder für gewerbliche Zwecke mitbringen. Arzneimittelfälschungen und Dopingmittel dürfen generell nicht eingeführt werden.