7.914 Wahlberechtigte entsenden 97 Delegierte / Premiere für Online-Stimmabgabe

Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe wählen bis zum 25. Juni eine neue Kammerversammlung

(Münster, 16. Mai 2019) Die Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe wählen in den kommenden Wochen eine neue Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 bis 2024. In diesen Tagen erhalten die 7.914 Wahlberechtigten in den Wahlkreisen Arnsberg, Detmold und Münster ihre Briefwahlunterlagen. Die Wahlbriefe müssen dann bis spätestens zum 25. Juni 2019 (18 Uhr) beim Wahlleiter eingehen bzw. im Online-Wahlportal abgegeben werden. Tags darauf erfolgt die Stimmenauszählung.

Das neue westfälisch-lippische Apothekerparlament wird 97 Delegierte umfassen (aktuell sind es 92). Auf den Wahlkreis Arnsberg entfallen zukünftig 40 Kammerversammlungs-mitglieder, auf den Wahlkreis Detmold 22 und auf den Wahlkreis Münster 35.

Insgesamt bewerben sich 205 Apothekerinnen und Apotheker, die drei sogenannten Listen angehören, um die 97 Plätze in der Kammerversammlung. Das sind 15 Kandidierende mehr als bei der letzten Wahl. Die Gemeinschaftsliste schickt 117 Kandidaten ins Rennen, die Aktiven Apotheker*innen Westfalen-Lippe (als Zusammenschluss von Aktiver Liste und Neuer Liste) 74 Kandidaten und die BasisApotheker 14 Kandidaten.

Bei den Kammerwahlen 2014 entfielen 55,6 Prozent der abgegebenen Stimmen (52 Sitze) auf die Gemeinschaftsliste. 24,6 Prozent (23 Sitze) entfielen auf die Aktive Liste, 11,7 Prozent (11 Sitze) auf die Neue Liste und 8,1 Prozent (6 Sitze) auf die BasisApotheker. Die Wahlbeteiligung lag bei 39,5 Prozent.

Premiere: Erstmals auch Online-Wahl möglich

Als erste Heilberufskammer überhaupt in Deutschland bietet die Apothekerkammer Westfalen-Lippe neben der klassischen Briefwahl auch die Möglichkeit einer Online-Wahl. „Wir möchten damit die Möglichkeit zur Stimmabgabe erleichtern und erhoffen uns insbesondere eine Steigerung der Wahlbeteiligung“, sagt Hauptwahlleiter Dr. Andreas Walter. Für die Online-Stimmabgabe erhalten die Mitglieder der AKWL alle notwendigen Zugangsdaten (Mitgliedsnummer als „PIN“ und „Wahl-TAN“ als Passwort) sowie die Adresse des Online-Wahlsystems auf dem Postweg. „Damit können sich unsere Mitglieder in das Online-Wahlsystem einloggen und die Stimmabgabe starten. Sodann werden die Zugangsdaten automatisch anonymisiert“, erläutert Dr. Andreas Walter.

Kammerwahlen: Alle fünf Jahre

Die Kammerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Apothekerkammer. Das Apothekerparlament wird im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung werden unter anderem das Präsidium und der Vorstand sowie diverse Fachausschüsse gewählt.


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Die Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe wählen in den kommenden Wochen eine neue Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 bis 2024.

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