NRW-Gesundheitsminister Laumann fordert Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland
(Münster/Düsseldorf, 15. Februar 2019) Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, setzt sich weiterhin für ein Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland ein. Im Rahmen eines Gesprächs mit den Vertretern der Spitzenorganisationen der Apotheker in Nordrhein-Westfalen überreichte der Minister ein Schreiben, in dem er seine Position unmissverständlich verdeutlicht.
„Ich bin der Auffassung, dass jeder Patient und jede Patientin in Nordrhein-Westfalen sich darauf verlassen können muss, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Apotheken gleich viel kosten“, so Laumann.
Die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei ein grundlegender sozialrechtlicher Eckpfeiler für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 könne dies nur durch ein europarechtlich zulässiges Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erreicht werden. „Dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen“, stellte Laumann klar.
Laut EuGH-Urteil müssen sich ausländische Versandanbieter nicht an die in Deutschland geltende Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten. Ausländische Anbieter haben durch diese Entscheidung einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den deutschen Vor-Ort-Apotheken erhalten.
Zur Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Ein solches Verbot gilt bereits in 21 der 28 Staaten der Europäischen Union.
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