Verbandskasten überprüfen
(Münster, 21. August 2017) Ob Auto oder Wohnmobil – der Verbandskasten sollte einmal im Jahr geprüft werden, denn nur eine komplette Version entspricht den gesetzlichen Vorschriften und kann im Notfall Leben retten. Wer in einer Polizeikontrolle keinen, oder nur einen unvollständigen Verbandskasten vorweisen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld, das bei fünf Euro liegt. „Die Apotheke vor Ort unterstützt bei der Überprüfung auf Überalterung und Vollständigkeit“, betont Apothekerin Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Relevant für Erste-Hilfe-Kästen ist die DIN-Norm 13164, die von außen ersichtlich sein sollte. Sie schreibt vor, was der Verbandskasten enthalten muss. Demnach brauchen Autofahrer neben Pflastern, Verbänden, Mullbinden und Kompressen unter anderem auch eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke. Sterile Produkte wie Verbandspäckchen oder -tücher und die Kompressen haben in der Regel ein fünfjähriges Verfallsdatum. Danach ist das Risiko einer Infektion bei Verletzten erhöht. Die Rettungsdecke schützt einen Verletzten vor dem Auskühlen, bis der Notarzt an der Unfallstelle eintrifft.
Insbesondere Pflaster sollten regelmäßig überprüft werden, denn diese sind nicht länger als zwei Jahre haltbar und aufgrund der hohen Temperaturen im Auto besonders belastet. „Alte Pflaster können schnell zum Problem werden, denn der Kleber löst sich auf und sie können sogar zerbröseln“, warnt Overwiening. Diese Verbandsmittel müssen aber nicht in der Mülltonne landen, sobald sie abgelaufen sind. Sie können auch Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen für Übungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
Neben dem Verbandskasten gehört zur Ersten Hilfe auch das Wissen um Maßnahmen beim Auffinden einer verletzten beziehungsweise bewusstlosen Person sowie um weitere Maßnahmen in Notfallsituationen. Es ist deshalb sinnvoll, entsprechende Kurse in regelmäßigen Abständen wahrzunehmen. Apothekerin Overwiening: „Nur wenn das Wissen sitzt und abrufbar ist, kann man im Notfall Leben retten.“