Welt-Asthma-Tag: Individuelle Beratung in der Apotheke ist wichtig
(Münster, 28. April 2017) Atemnot und quälender Husten: Krankheiten aufgrund verengter Atemwege gehören zu den häufigsten Leiden überhaupt – Tendenz steigend. Allein an Asthma sind in Deutschland etwa sechs Millionen Menschen erkrankt. Besonders häufig trifft es die ganz Kleinen: Schätzungsweise jedes zehnte Kind unter fünf Jahren leidet hierzulande an der chronischen Atemwegserkrankung. Die gute Nachricht: Es gibt wirksame Medikamente. Rund 2,8 Millionen Arzneimittelpackungen gegen Asthma und andere sogenannte obstruktive Atemwegserkrankungen gaben die Apotheken in Westfalen-Lippe 2016 an gesetzlich Versicherte heraus. Das ergab eine Studie des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI). Laut Apothekerkammer (AKWL) und Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) gilt es bei diesen Medikamenten jedoch einiges zu beachten.
„Um sicherzugehen, dass sie das optimale Präparat erhalten, sollten sich Patienten in ihrer Apotheke beraten lassen“, rät AKWL-Präsidentin Gabriele Overwiening anlässlich des Welt-Asthma-Tages am Dienstag (02.05.2017). Denn je nach Präparat unterscheide sich die korrekte Anwendung erheblich: „Kleine Kinder und Patienten mit eingeschränkter Lungenfunktion etwa brauchen spezielle Inhalierhilfen.“ Die Apotheke vor Ort sei daher ein wichtiger Baustein in der gezielten Behandlung von Atemwegserkrankungen. Overwiening: „Asthmaanfälle nehmen keine Rücksicht auf die Tageszeit. Gerade für Kinder, die nicht verstehen, was mit ihnen passiert, ist so ein Erlebnis sehr dramatisch.“ Umso wichtiger sei es, dass Betroffene im Notfall eine Nacht- und Notdienstapotheke aufsuchen könnten. Dort gebe es immer einen festen Bestand an entsprechenden Medikamenten.
Der AVWL-Vorsitzende Dr. Klaus Michels ergänzt, dass eine Beratung in der Präsenzapotheke auch deshalb unerlässlich sei, weil es aufgrund von Rabattverträgen der Krankenkassen mit Arzneimittel-Herstellern vorkomme, dass Patienten für sie ungeeignete oder sogar gefährliche Produkte erhalten sollen. „Wenn sie die individuellen Bedürfnisse des Patienten kennen, können Apotheker in solchen Fällen die Notbremse ziehen und eine Ausnahme von den eigentlich verbindlichen Vertrags-Vorgaben machen“, sagt Michels. Das sei bürokratisch zwar aufwändig, für eine effektive Behandlung jedoch unerlässlich.
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