Zahl der Apotheken in Westfalen-Lippe sinkt erstmals unter die 2.000er-Grenze
(Münster, 6. Januar 2017) In Westfalen-Lippe gibt es erstmals seit dem Jahr 1980 wieder weniger als 2.000 Apotheken. Die Gesamtzahl der Apotheken im Landesteil sank 2016 zum elften Mal in Folge auf nunmehr nur noch 1.998. „Dabei standen zehn Neugründungen 32 Schließungen gegenüber“, berichtet Dr. Andreas Walter, Hauptgeschäftsführer der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL).
Die Zahl der „echten“ Neugründungen lag im Jahr 2016 sogar nur bei drei. Allein in Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck eröffneten neue Einzelapotheken. Bei den übrigen sieben Neugründungen handelte es sich um Filialen bereits bestehender Hauptapotheken. Der stärkste Rückgang war 2016 in der Stadt Bochum (-4 Apotheken) zu verzeichnen, gefolgt von Dortmund, Gütersloh und Hagen (jeweils – 2).
Derzeit werden 23 Prozent der Apotheken in Westfalen-Lippe als Filialapotheken betrieben. Ihre Zahl hat sich im Verlaufe des Jahres 2016 weiter erhöht – von 441 auf 457. Im Umkehrschluss heißt dies: Im Landesteil Westfalen-Lippe gibt es nur noch 1.541 Apothekeninhaber/-innen (Vorjahr: 1.579). „Damit hat sich die Zahl der Apothekeninhaberinnen und -inhaber innerhalb von 15 Jahren um sage und schreibe 715 verringert“, bilanziert Dr. Andreas Walter. Sie liegt damit auf dem Stand des Jahres 1973.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe sieht durch den Rückgang zwar noch keine akute Gefahr für die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln. „Sorgen bereitet uns aber die faktische Bevorzugung von ausländischen Versandapotheken durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016“, sagt Dr. Andreas Walter. Demnach dürfen die ausländischen Versender ihre Kunden und Patienten mit Rezept-Boni locken, was den deutschen Apotheken gemäß Arzneimittelpreisverordnung untersagt bleibt. Dr. Andreas Walter: „Wir sehen die Gefahr, dass durch diese Schieflage viele Apotheken in ihrer Existenz gefährdet werden.“
Daher unterstützt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, den Versandhandel auf das europarechtlich zulässige Maß, sprich auf den Versand rezeptfreier Medikamente, zurückzuführen.