Arzt-Apotheker-Austausch zur Einführung des Medikationsplans
(Münster, 7. November 2016) Die Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans war das Thema einer gemeinsamen Informationsveranstaltung, zu der sich in Münster die Sprecher der Apotheker- und Ärzteschaft in den Städten und Kreisen des Landesteils Westfalen-Lippe trafen. Dr. Han Hendrik Oen für die Ärztekammer Westfalen-Lippe und Frank Dieckerhoff, Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, führten durch den mehr als dreistündigen Austausch, zu dem sich fast 60 Apotheker und Ärzte versammelt hatten.
„Ich verstehe die Einführung des Medikationsplans als den Einstieg in eine verstärkte und besser vernetzte Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke“, sagte Dr. Oen zu Beginn der Veranstaltung und fügte hinzu: „Es wird in der näheren Zukunft wichtig sein, dass wir Ärzte und Apotheker immer stärker zusammenwachsen.“ Frank Dieckerhoff hätte sich eine stärkere Berücksichtigung der Apothekerschaft im E-Health-Gesetz gewünscht und betonte: „Umso erfreulicher ist es, dass wir jetzt Hand in Hand als Heiberufler den Roll-Out des Medikationsplanes beschleunigen.“
Zielsetzung beider Kammern ist es, dass die gewählten Sprecher in den Städten und Kreisen als Multiplikatoren fungieren. Insofern hatte der Abend im münsterischen Apothekerhaus auch eine „Train-the-Trainer“-Funktion. Als Blaupause für gemeinsame Netzwerkveranstaltungen mit beiden Heilberufen im gesamten Kammerbezirk diente der anschließende Fachvortrag von Manfred Krüger. Der Apotheker informierte über die grundsätzliche Zielsetzung des E-Health-Gesetzes, über die gesetzlichen Grundlagen des Medikationsplans und dessen Aufbau und Struktur.
Dass die Tücken derzeit noch im Detail liegen, insbesondere in der technischen Umsetzung und der Spezifikation der in Arztpraxen und Apotheken erforderlichen Software, machte Krüger ebenfalls deutlich: „Dass es eine Vielzahl von Hürden und Hindernissen gibt, sei es mit Scannern, Druckern und Schnittstellen, sollten wir nicht überbewerten“, so Krüger. „Das sind ganz normale Anfangsschwierigkeiten.“ Insbesondere kleinere IT-Anbieter würden derzeit noch bei der Umsetzung etwas hinterherhinken. Dass mit dem Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan, sofern er mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwendet, rechtliche Unsicherheiten für die Heilberufler entstehen, konnte Krüger ausschließen: „Seien Sie beruhigt: Durch die Ausstellung des Planes entstehen keine neuen haftungsrechtlichen Implikationen für Sie.“
Wie es jetzt in Westfalen-Lippe weitergeht, verdeutlichten Dr. Oen und Dieckerhoff zum Abschluss: „Wir freuen uns auf viele Vor-Ort-Veranstaltungen in der Fläche und darauf, dass wir über den Medikationsplan und die gemeinsame Umsetzung zu neuen Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit kommen.“
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