Mit Betäubungsmitteln auf Reisen:

Damit man nicht zum Drogen-Schmuggler wird

(Münster, 25. Juni 2015) Wer sich als gesunder Mensch seine Reiseapotheke zusammenstellt, hat in der Regel nicht allzu viele Fallstricke zu beachten: „Etwas gegen leichte Schmerzen, Übelkeit, Durchfall und Fieber sowie steriles Verbandsmaterial sind schnell in der Apotheke vor Ort zusammengestellt“, sagt Apothekerin Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „Doch wer aufgrund schwerer Vorerkrankungen besonders starke Schmerzmittel mit ins Ausland nehmen will, muss bestimmte Regeln beachten, damit man möglichen Ärger mit Zoll oder Polizei vermeidet “, weiß Overwiening. „Schließlich fallen bestimmte starke Schmerzmittel, sogenannte Opioide, unter das Betäubungsmittelgesetz: Sie sind gut wirksame Medikamente einerseits und beliebte Schwarzmarkt-Waren für Drogenabhängige andererseits.

Solche Betäubungsmittel (BtM) wie beispielsweise die Wirkstoffe Fentanyl oder Oxycodon müssen gesondert vom Arzt verordnet werden. „Eine für die Dauer des Urlaubs angemessene Menge dürfen die Patienten mitführen“, so Apothekerin Overwiening, „aber nur persönlich! Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da diese Medikamente ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.“

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Wer als deutscher Staatsbürger bis zu 30 Tage in ein Land reist, das dem „Schengener Abkommen“ beigetreten ist, muss eine vom Arzt unterschriebene und von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung mitführen. „In Westfalen-Lippe sind die Amtsapotheker in den Gesundheitsämtern der Kreise und Kreisfreien Städte für die Beglaubigung zuständig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, „die Bescheinigung ist mehrsprachig ausgestellt, sodass auch im nicht-deutschsprachigen Ausland keine Probleme auf die Patienten zukommen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Reisen in andere Länder
Bei Reisen in andere Länder ist eine besonders sorgfältige Vorbereitung der Reise notwendig. „Der Patient sollte auch hier eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verordnung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über das verordnete Arzneimittel und die Einzel- und Tagesgabe enthält.“, rät Apothekerin Overwiening. Es ist ratsam, die jeweilige Rechtslage in dem Ausland vor Antritt der Reise zu klären und sich eventuell erforderliche Genehmigungen zu beschaffen. Auskünfte dazu gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen.

Vordrucke für die Bescheinigungen gibt es auf der Internetseite der Bundesopiumstelle (www.bfarm.de), die Kontaktdaten der diplomatischen Vertretung sind auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zu finden.

Infobox
Zum Schengener Abkommen gehören:
Belgien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Island, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal
Schweden, Schweiz, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn