"Pille danach"

Apothekerkammer fordert neuen Abrechnungsweg für junge Frauen unter 20 Jahren

(Münster, 2. März 2015) Wenn ab dem 15. März die „Pille danach“ ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, sollen Apotheken die Abgabe an junge Frauen unter 20 Jahren direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Das fordert Gabriele Regina Overwiening, Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. 

Nach der Vorstellung des Bundestages soll die „Pille danach“ zukünftig so behandelt werden wie andere OTC-Arzneimittel, die ausnahmsweise zu Lasten der Kasse abgegeben werden. „Das heißt im Klartext: Junge Frauen unter 20 Jahren müssen die „Pille danach“ vollständig selbst bezahlen, wenn sie sie direkt in der Apotheke kaufen“, erläutert Overwiening. Nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung auf einem Kassenrezept, welche aber wiederrum einen vorherigen Arztbesuch voraussetze, erstatten die Krankenkassen die Kosten, die sich auf bis zu etwa 30 Euro belaufen werden.

„Dieses Procedere widerspricht aber dem Ziel, jungen Frauen einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur „Pille danach“ zu gewähren“, kritisiert die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Sie regt daher an, ein neues Abrechnungsformblatt zu entwickeln, mit dem die Apotheken die Abgabe des Notfallkontrazeptivums direkt mit den Krankenkassen der Frauen unter 20 Jahre abrechnen können.


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Wenn ab dem 15. März die "Pille danach" ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, sollen Apotheken die Abgabe an junge Frauen unter 20 Jahren direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, so Overwiening.

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