Westfälisch-lippische Apotheken stellen pro Jahr mehr als 1,7 Millionen Rezepturarzneimittel her
(Münster, 25. Oktober 2013) Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken in Westfalen-Lippe mehr als 1,7 Millionen Rezepturen hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungs-institut e.V. (DAPI) in einer Auswertung aller Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
„Die Verordnungszahlen zeigen: In der Apotheke maßgefertigte Medikamente sind und bleiben eine notwenige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Rezepturarzneimittel sind kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“ Im Jahr 2012 wurden in Westfalen-Lippe allein 1,01 Millionen „allgemeine Rezepturen“ angefertigt, zum Beispiel Kapseln und Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Jahr für Jahr wächst die Menge der Methadon-Zubereitungen – im vergangenen Jahr waren es allein in Westfalen-Lippe fast 473.000. Darüber hinaus wurden in den Apotheken insgesamt 172.000 Spezialrezepturen für die Krebstherapie hergestellt.
Hohe Anforderungen, geringes Honorar
Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss. Gabriele Regina Overwiening: „Die Apotheker übernehmen Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen. Die Anforderungen an die Rezepturherstellung und damit der zeitliche und personelle Aufwand in den Apotheken sind zudem 2012 weiter erhöht worden. Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst wird“, fordert Overwiening.
Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder Präparate, die auf Patientenwunsch angefertigt wurden.