Weit mehr als nur Empfehlung
(Münster, 25. Oktober 2011) Sind die Cornflakes noch genießbar oder die Tiefkühlpizza noch lecker, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist? Da kann man sich im Regelfall auf seine Sinne verlassen. Schließlich bedeutet „abgelaufen“ keineswegs, dass die Lebensmittel nicht mehr „gut“ sind. „Bei Medikamenten sieht das jedoch an-ders aus“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, denn „hier sprechen wir von nicht von einem Mindesthaltbarkeits-, sondern von einem Verfallsdatum. Die Einnahme von Medikamenten nach Überschrei-ten dieses Verfallsdatums kann riskant sein.“ So können sich einzelne Bestandteile mit der Zeit zersetzen, Wirkstoffe könnten ihre Wirkung verlieren oder verändern. Das bedeutet in jedem Fall ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit.
Dennoch wird das Verfallsdatum immer wieder öffentlich verharmlost. „Bei Arzneimitteln er-kennt man nicht beim bloßen Hinsehen oder am Geruch, ob Tabletten, Zäpfchen & Co. noch genauso wirken, wie vorgesehen. Gerade im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit sollte man auf die Einnahme verfallener Arzneimittel verzichten“, rät Apothekerin Gabriele Regina Overwiening und betont: „Eine Haltbarkeitsangabe auf einer Tablettenschachtel ist keines-wegs eine Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufgedruckt wurde, weil dort noch Platz war.“ Im Gegenteil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des Arzneimittels, und sie basiert auf umfangreichen experimentellen Daten.
Dass es in Supermärkten die obligatorische Kiste mit bald ablaufender Wurst gibt, ist eine Sache, sagt Overwiening, „doch deshalb darf und wird es keine Zweite-Wahl-Arzneimittel geben. Das wäre aus pharmazeutischer Sicht völlig inakzeptabel und auch aus rechtlicher Sicht absolut falsch. Ein Arzneimittel, das abgelaufen ist, darf nicht mehr eingesetzt werden.“
Wie Altarzneimittel korrekt entsorgt werden, erklärt jede Apotheke vor Ort.
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