Jedes dritte Medikament ist aufgrund der Arzneiform beratungsbedürftig
(Münster, 7. Oktober 2010) Darf eine Tablette geteilt werden? Wie wird ein Spray richtig inhaliert? Was ist bei einem Wirkstoffpflaster zu beachten? Rund jedes dritte vom Arzt in Westfalen-Lippe verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukt (31 Prozent) ist - unabhängig vom Wirkstoff - allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig.
Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das Jahr 2009 ermittelt. Die Apotheken in Westfalen-Lippe gaben im Jahr 2009 insgesamt rund 21 Millionen Packungen besonders beratungsbedürftiger Darreichungsformen an rund 3,6 Millionen Kassenpatienten ab. Mehr als jeder zweite GKV-Patient, der mit Arzneimitteln versorgt wurde, brauchte mindestens ein solches Präparat.
„Arzneimittel werden oft unterschätzt. Eine Kopfschmerztablette zu schlucken ist einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder einen Pulverinhalator richtig einzusetzen", sagt Gabriele Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Werden Arzneimittel falsch angewendet oder falsch gelagert, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können die Wirkung eines Präparats verändern oder zu Nebenwirkungen führen. Overwiening: „Damit Medikamente richtig wirken und gut verträglich sind, sollte sich jeder Patient vom Apotheker die richtige Anwendung zeigen oder erklären lassen."
Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: Rund zwei Millionen GKV-Versicherte in Westfalen-Lippe erhielten magensaftresistent überzogene oder retardierte Tabletten. Auf Platz zwei folgten Medikamente, die gespritzt werden müssen (710.000 Patienten). Die Apotheker informierten über die richtige Anwendung weitere 680.000 Patienten, die Augenarzneimittel brauchten und 640.000 Patienten, die ein Medikament inhalierten.