Wiegen
Eine korrekte und möglichst präzise Einwaage eines Arzneistoffs ist eine entscheidende Voraussetzung, um Über- oder Unterdosierung des Wirkstoffs bzw. der Wirkstoffe in einer Rezeptur zu vermeiden. Ein Einwaagefehler lässt sich während der Herstellung nicht mehr korriegieren!
Wichtige Maßnahmen, um Wägefehlern vorzubeugen
- jeden Tag:
- Einschalten: Waage am besten morgens gleich zu Beginn einschalten (da 30-minütige Anwärmzeit, evtl. im Stand-by-Modus belassen)
- Temperieren: Waage muss sich an die Umgebungstemperatur anpassen (z.B. nach dem Lüften der Rezeptur relevant, entsprechende Wartezeit einplanen)
- Nivellieren: Luftblase (Libelle) muss sich in der Mitte der Markierung befinden, evtl. durch Drehen an den Stellfüßen richtig ausrichten
- Justieren bei Waagen mit vollautomatischer isoCAL-Funktion durch Drücken der isoCAL-Taste nach der Anwärmzeit
- ansonsten arbeitstägliche Funktionsüberprüfung und Kalibrierung (wenn Justieren nicht möglich) durch Auflegen externer Prüfgewichte bekannter Masse - Drogen aus Gründen der Hygiene nicht in der Rezeptur abwiegen (separater Arbeitsplatz für die Herstellung von Teemischungen erforderlich)
- Auswahl einer geeigneten Waage und eines sinnvollen Wägemodus
- zu Beginn Wägeteller abnehmen und mit 70%igem 2-Propanol (Isopropanol) desinfizieren
- möglichst kleine und leichte Wägeunterlage verwenden
- Wägeunterlage in der Mitte des Wägetellers auflegen, die Wägeunterlage sollte seitlich nicht über den Tellerrand ragen
- Substanz mittig auf dem Wägeschiffchen einwiegen
- verschüttetes oder verspritztes Wägegut sofort mit einem Pinsel oder Tuch entfernen
- Vier-Augen-Prinzip, insbesondere bei kritischen Einwaagen (z.B. Kinderdosierungen, geringe Wirkstoffeinwaagen)
- Eichpflicht alle zwei Jahre beachten
Waagen in der Apothekenrezeptur
In der Apothekenrezeptur kommen elektronische Digitalwaagen zum Einsatz, die alle zwei Jahre geeicht werden müssen:
Genauigkeitsklasse I = Fein-oder Analysenwaage
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Genauigkeitsklasse II = Präzisions- oder Rezepturwaage
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Das Eichsiegel dokumentiert die ordnungsgemäße Eichung.
Mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist ist die erneute Eichung beim Eichamt zu beantragen.
Hier gelangen Sie zum Formular für einen Eichantrag beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen.
Was ist beim Aufstellen einer Waage zu beachten, um beim Wiegen konstante und zuverlässige Werte zu erhalten?
- Waagen müssen waagerecht und auf einer ebenen Fläche stehen
- Fein- und Präzisionswaagen sollten möglichst nah beieinander aufgestellt sein (kurze Wege)
- Waagen möglichst selten bewegen
- stabiler und erschütterungsfreier Wägetisch
- nicht am Fenster oder an der Heizung (CAVE: Zugluft) aufstellen
- kein Betrieb unter laufendem Abzug
- nicht direkt neben Geräte, die Erschütterungen erzeugen (z.B. automatische Rührsysteme), aufstellen
- nicht in die Nähe von Magneten stellen
Anforderungen an die Genauigkeit der Einwaage
Siehe NRF I.2.9.4 "Notwendige prozentuale Genauigkeit"
www.dac-nrf.de (Login erforderlich)
Mit zunehmender Belastung nimmt die Genauigkeit einer Waage ab, daher für geringe Substanzmegen ein leichtes Wägeschiffchen verwenden.
Wägetechnik und Tarafunktion
- Tara-Modus
- Differenz-Modus
- Zuwaage-Modus
Vor- und Nachteile sowie Einsatzgebiete der verschiedenen Wägetechniken sind im DAC/NRF I.2.9.3. "Mindesteinwaage, Taraeinrichtung und Wägetechniken" erläutert.
www.dac-nrf.de (Login erforderlich)