Wenn Sie sich als Kunde über eine Apotheke beschweren möchten
Apothekerinnen und Apotheker haben bei der Ausübung ihres Berufes die sich aus der Berufsordnung ergebenden Berufspflichten zu beachten. Es ist Aufgabe der Kammer, hierfür Sorge zu tragen. Beschwerden über die Berufsausübung von Apothekerinnen und Apothekern nehmen wir daher sehr ernst und gehen diesen nach.
Sie sind mit der Leistung eines Apothekers oder einer Apothekerin nicht zufrieden? Zunächst empfehlen wir Ihnen, eine Lösung des Problems im direkten Gespräch zu suchen. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, so wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an uns. Das Beschwerdeverfahren bei der Apothekerkammer bietet Ihnen die Möglichkeit, Verletzungen gegen Berufspflichten geltend zu machen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass dieses Beschwerdeverfahren sich nicht auf die Durchsetzung von privatrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Apotheker bzw. der Apothekerin richtet. Die Apothekerkammer hat keine rechtlichen Möglichkeiten, solche Ansprüche durchzusetzen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Die Beschwerde
Möchten Sie sich über eine Apothekerin / einen Apotheker beschweren, so wenden Sie sich bitte schriftlich und möglichst zeitnah an uns. Bei der Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir einige Angaben. So sollte mitgeteilt werden, was genau passiert ist und aus welchem Grunde Sie der Auffassung sind, dass der Apotheker oder die Apothekerin gegen Berufspflichten verstoßen hat.
Erforderlich sind daher folgende Angaben:
- der wesentliche Sachverhalt (wer, was und wann)
- bei Notdienstbeschwerden ist die Angabe der genauen Uhrzeit erforderlich
- der Name und die Anschrift des Apothekers bzw. der Apothekerin oder der Apotheke
- die vollständigen Kontaktdaten des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin (Anschrift und ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Die Beschwerde richten Sie bitte per Post oder E-Mail an: Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25 in 48151 Münster oder sekretariat.recht@akwl.de.
Bitte verfassen Sie Ihre Beschwerde in deutscher Sprache und in lesbarer Form. Geeignete Beweismittel, wie z. B. Rezeptkopien, Kassenbelege, schriftliche Zeugenaussagen oder ähnliches fügen Sie Ihrer Beschwerde bei. Anonymen Beschwerden können wir nicht nachgehen.
Die Einlegung der Beschwerde ist für Sie kostenfrei.
Wir werden Ihre Beschwerde sorgfältig prüfen. Sollten wir eine Verletzung von Berufspflichten für möglich halten, erhält der bzw. die Beschuldigte eine Kopie der Beschwerde mit der Aufforderung um Stellungnahme. Auf diese Art und Weise wird es uns möglich, den Sachverhalt umfassend zu ermitteln. Bestätigt sich nach der Klärung des Sachverhaltes der Verdacht einer Berufspflichtverletzung, so wird der Vorgang dem Vorstand der Apothekerkammer zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt.
Mit der Einlegung Ihrer Beschwerde erklären Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe und Verwendung Ihrer Beschwerde nebst allen Unterlagen und Daten. Sollte es zu einem berufsgerichtlichen Verfahren kommen, kann es sein, dass Sie als Zeuge bzw. Zeugin vernommen werden.
Über das Ergebnis der Prüfung und ggf. verhängte berufsrechtliche Maßnahmen werden Sie keine Nachricht erhalten, da berufsrechtliche Angelegenheiten dem Grundsatz der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Wir werden Sie jedoch über den Abschluss des Verfahrens informieren.