Vorgehensweise
Die Bezirksregierung Münster ist die zuständige Behörde bei der der Approbationsantrag gestellt wird. Sie prüft die Unterlagen und sendet in den Fällen, in denen eine Fachsprachenprüfung notwendig ist, die erforderlichen Daten des Prüfungskandidaten an die Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe schickt an den Prüfungskandidaten eine E-Mail mit zwei Prüfungsterminen und der Rechnung über 375 Euro. Der Prüfling wird gebeten, sich für einen Prüfungstermin zu entscheiden und diesen zeitnah per E-Mail mitzuteilen.
Nach Eingang der Prüfungsgebühr lädt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe den Prüfling zur Fachsprachenprüfung ein und teilt ihm den konkreten Prüfungstermin mit.
Zum Prüfungstermin müssen ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/ID) im Original und die Zulassung zur Prüfung mitgebracht werden!
Im Anschluss an die Prüfung wird dem Prüfungskandidaten das Prüfungsergebnis mündlich mitgeteilt. Zeitnah sendet die Apothekerkammer den schriftlichen Bescheid über die Prüfung an den Prüfungskandidaten.