Berichtsheft

Das Berichtsheft ist als Ausbildungsnachweis über die praktische und schulische Berufsausbildung von der/dem Auszubildenden zu führen.

Das Berichtsheft soll schwerpunktmäßig für jeden Monat wiedergeben, was im Betrieb und in der Berufsschule vermittelt wurde. Zu berücksichtigen ist hierbei der "Individuelle Ausbildungsplan".

Eine ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ist später eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Eine Überprüfung der Inhalte sowie der Sorgfältigkeit wird durch die/den jeweiligen Fachkundelehrer/in überprüft. Außerdem ist das Berichtsheft regelmäßig dem Ausbilder bzw. der Ausbilderin zur Kontrolle und Unterzeichnung vorzulegen.



Ansprechpartner

Annette Heitmann
Abteilung Dienstbereitschaft und Ausbildung PKA/PTA
T 0251 52005-46
F 0251 52005-92
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