Erteilung der Approbation
Die ausländischen Apotheker*innen stellen bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf Approbation. Die Apothekerkammer übermittelt der Bezirksregierung Münster das Ergebnis der Kenntnisprüfung.
In der Regel meldet sich die Bezirksregierung Münster ca. 14 Tage nach bestandener Kenntnisprüfung beim Prüfling. Wenn alles Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen, erteilt die Bezirksregierung Münster die Approbation als Apotheker*in.