Fachsprachenprüfung
Das Ministerium hat der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zum 15. Juni 2016 die Abnahme der Fachsprachenprüfung übertragen.
Die Bezirksregierung Münster ist im Kammergebiet Westfalen-Lippe die zuständige Behörde für die Erteilung der deutschen Approbation.
Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Apothekerinnen und Apotheker melden sich bei der Bezirksregierung Münster.
Adresse: Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 0251/411-2400 (montags – freitags von 9.00-12.00 Uhr)
Telefax: 0251/411-82525
E-Mail: zag@brms.nrw.de
Weitere Informationen zum Nachweis der notwendigen Fachsprachenkenntnisse finden Sie bei der Bezirksregierung Münster: "Bezirksregierung Münster – Approbationen", https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/approbation_nrw/index.html
Nach Prüfung der Unterlagen meldet die Bezirksregierung die Prüfungskandidaten der Apothekerkammer. Die Apothekerkammer koordiniert den Prüfungstermin für die Fachsprachenprüfung mit den Prüfungskandidaten und nimmt diese ab.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung ist das B2-Sprachzeugnis. Die Fachsprachenprüfung selbst ist am Sprachniveau C1 orientiert. Die fachsprachlichen Kenntnisse werden durch einen dreiteiligen Fachsprachentest nachgewiesen.