Verbundweiterbildung als Weiterbildungsmöglichkeit
Sind Sie selbstständig oder angestellte/r Apotheker/in, an einer Weiterbildungsstätte, an der kein/e ermächtigte/r Fachapotheker/in tätig ist? Seit Änderung der Weiterbildungsordnung vom 14. Mai 2003 ist es durch die Einführung der Verbundweiterbildung auch für Sie möglich, sich in einem Gebiet weiterzubilden. Sie können sich in diesem Fall durch eine/n ermächtigte/n Fachapotheker/in, einer anderen zugelassenen Weiterbildungsstätte, „aus der Ferne“ weiterbilden lassen. Außerdem können sich selbstständige Apotheker/innen auch durch eine/n ermächtigte/n Mitarbeiter/in in der eigenen Apotheke weiterbilden lassen.
Wichtige zusätzliche Regelungen der Verbundweiterbildung sind:
- Weiterzubildende/r und ermächtigte/r Fachapotheker/in befinden sich nicht an der gleichen Weiterbildungsstätte.
- Der/die Weiterzubildende ist an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte tätig.
- Der/die Fernermächtigte betreut den/die Weiterzubildende/n von einer anderen zugelassenen Weiterbildungsstätte aus.