Mitgliedschaft
Wenn Sie im Besitz der Approbation als Apotheker/in sind und im Landesteil Westfalen-Lippe Ihren Beruf ausüben oder – falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Westfalen-Lippe haben, gehören Sie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe als Mitglied an.
Apothekerinnen und Apotheker, denen von der Bezirksregierung die befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufes nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) erteilt wurde, sind für die Dauer der Berufserlaubnis ebenfalls Kammermitglieder.
Pharmazeuten/innen im Praktikum können der Kammer als freiwilliges Mitglied beitreten.