Informationen rund um das Thema "Berufskolleg und PKA"

Wir informieren Sie an dieser Stelle u.a. darüber, an welchen Orten es PKA-Fachschulklassen gibt, wie das Verhältnis "Arbeitszeit und Berufsschule" geregelt ist oder was im Falle eines Berufsschulwechsels zu beachten ist.

Berufskollegs mit PKA-Fachklassen

Nachfolgend sind alle Berufskollegs des Kammerbezirks Westfalen-Lippe, an denen eine PKA-Fachklasse eingerichtet ist, aufgeführt.

 

Berufsschule und wöchentliche Arbeitszeit

Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten bezüglich der Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeits- bzw. Ausbildungszeit die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

 

Berufsschule: Anmeldung

Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres mit der Ausbildung beginnen, sind gemäß § 11 Schulpflichtgesetz des Landes NRW auch nach zwischenzeitlicher Vollendung des 21. Lebensjahres bis zur Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

 



Ansprechpartner

Annette Heitmann
Abteilung Dienstbereitschaft und Ausbildung PKA/PTA
T 0251 52005-46
F 0251 52005-92
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