Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (im Regelfall nach 4 Jahren Studium) statt. Sie umfasst insgesamt 12 Monate, von denen mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke, weitere 6 Monate wahlweise in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen abzuleisten sind.
Während der 12-monatigen praktischen Ausbildung muss jede/r Pharmazeut/in im Praktikum am praxisbegleitenden Unterricht teilnehmen. Dieser wird von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in zwei Unterrichtsblöcken zu je 2 Wochen - im Regelfall jeweils im März und September - durchgeführt.
Spätestens mit Beginn der praktischen Ausbildung ist die Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ansprechpartnerin für Ihre Interessen!
Für die Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der öffentlichen Apotheke stellen wir Ihnen gerne den "Leitfaden für die Praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke" (momentan ist nur die Verlinkung zur ABDA-Seite möglich, dort finden Sie etwas weiter unten den Leitfaden) zur Verfügung.