Kammermitgliedschaft für PhiP und
Apotheker*innen mit Berufserlaubnis

Pharmazeuten/innen im Praktikum können der Kammer als freiwilliges Mitglied beitreten, sofern sie parallel Mitglied im Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe werden.

Apothekerinnen und Apotheker, denen von der Bezirksregierung eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufes nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) erteilt wurde, sind für die Dauer der Berufserlaubnis ebenfalls Kammermitglieder.

 



Ansprechpartner

Team Digitalisierung, IT & Mitgliedschaft
T 0251 52005-23
F 0251 52005-85
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