Kammermitgliedschaft für PhiP und
Apotheker*innen mit Berufserlaubnis
Pharmazeuten/innen im Praktikum können der Kammer als freiwilliges Mitglied beitreten, sofern sie parallel Mitglied im Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe werden.
Apothekerinnen und Apotheker, denen von der Bezirksregierung eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufes nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) erteilt wurde, sind für die Dauer der Berufserlaubnis ebenfalls Kammermitglieder.