"Karriere mit Lehre" - Begabtenförderung
Das Förderungsprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" unterstützt gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungesgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann, - weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 7.200 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten je Fördermaßnahme.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderungsprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderungsfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.