Pharmazeutische Dienstleistungen
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patient*innen auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Pharmazeutische Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§ 129 Abs. 5e SGB V). Mit diesem wichtigen Instrument können Vor-Ort-Apotheken ihren Patient*innen niederschwellige Angebote zur Gesundheitsförderung machen.
Patient*innen haben Anspruch auf folgende pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
- Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
- Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Die ABDA bietet für Apotheken weitere ausführliche Unterlagen und Arbeitshilfen an, in denen alle Aspekte der pharmazeutischen Dienstleistungen detailliert beschrieben sind. Alle Unterlagen stehen auf der ABDA-Homepage zur Verfügung.
Weitere Informationen und Angebote finden Kammermitglieder der AKWL im internen Bereich dieser Homepage.